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Rahmenbedingungen
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Im Mittelpunkt steht der Mensch. Seine Wünsche und Bedürfnisse sind stets die verbindliche Orientierungslinie des Entwicklungsprozesses. Beratung und Therapie erfolgen in einer von Vertrauen und Respekt geprägten Atmosphäre und unterliegen der Schweigepflicht.
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Es werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten Informationen an genannte Dritte weitergegeben. Selbst Telefonate mit behandelnden Ärzten, wie zum Beispiel bei psychosomatischen Beschwerden, werden nur mit Einverständnis des Klienten geführt.
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Dawn M Turner
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Beratung und Therapie liegt ein ganzheitliches Menschenbild zugrunde, orientiert an den Grundlagen der Tiefenpsychologie und der humanistischen Psychologie.
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Ein persönliches Erstgespräch gibt Klient/in und Therapeutin die Möglichkeit, sich kennen zu lernen. Sie können anschließend in Ruhe für sich entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit gegeben sind. Mehr über meine Qualitätsstandards erfahren Sie hier.
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Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Sprechzeiten und Kontakt
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Die Therapiestunden sind in der Regel privat zu bezahlen. Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen Heilpraktiker-Leistungen vollständig oder teilweise - erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Möglichkeiten und Umfang der Kostenübernahme.
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Hinweis: Bei einer anstehenden Verbeamtung sowie beim Abschluss von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder private Krankenversicherungen werde heute routinemäßig ernsthafte Vorerkrankungen abgefragt. Hierzu gehören auch viele psychische Erkrankungen wie Ängste oder Depressionen. Es besteht Auskunftspflicht, d. h. die Verträge können fristlos gekündigt werden, wenn unvollständige Angaben gemacht wurden. Eine von der Krankenkasse finanzierte und somit in der Krankenakte aufgeführte Psychotherapie kann zur Ablehnung der Verbeamtung führen, Versicherungsanträge werden unter Umständen nicht bewilligt oder sind für den Betroffenen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Eine privat finanzierte Psychotherapie wird dagegen nicht bürokratisch registriert. Von der Therapie wissen nur Sie und Ihr Therapeut, der aufgrund seiner Schweigepflicht niemandem zur Auskunft verpflichtet ist.
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Psychotherapie ist als außergewöhnliche Belastung ebenso wie z. B. Arztkosten steuerabzugsfähig. Auch die Kosten für Coaching sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
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Sie haben weitere Fragen zu den Themen Beratung oder Psychotherapie? Sie sind unsicher, welche Art von Unterstützung Sie in Anspruch nehmen können oder wollen? Sie haben Informationsbedarf zu Problemen, die im Rahmen einer Therapie aufgetreten sind? Vereinbaren Sie eine unverbindliche und unentgeltliche Probesitzung (Beratungsleistungen ausgenommen), bei der weitere Fragen geklärt werden können.
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