|
Der Berater oder Therapeut darf das, was Sie ihm anvertraut haben sowie Daten aus Diagnose und Behandlung ohne Ihre Erlaubnis an keine andere Person weitergeben. So darf er ohne Ihre Zustimmung weder dem Arbeitgeber, noch einem Arzt, noch irgendeiner Krankenkasse, ja noch nicht einmal Ihrem Ehepartner oder Ihren Eltern Auskunft erteilen.
Wenn Sie wünschen, dass der Berater oder Therapeut von seiner Schweigepflicht befreit wird, zum Beispiel weil Sie sich wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler von einem Anwalt beraten lassen wollen, müssen Sie ihn schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, andernfalls muss er die Auskunft verweigern.
|