Start

Therapie/Beratung

Coaching

 

Verfahren

Arbeitsgebiete

Grundsätzliches

 

 

 

Audios, Videos, Podcasts zum Thema Psychologie

 

 

 

 

 

Christine Kammerer

Praxis für Psychotherapie

Mit staatlicher Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz

 

  Themenübersicht

Publikationen

Referenzen & Partner

Zu meiner Person

Kontakt

 

Qualitätsstandards und Qualitätssicherung

Es gelten die Beratungsstandards der BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP):

  • Unabhängigkeit
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Ganzheitlichkeit
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Qualitätssicherung durch Weiterbildung und Dokumentation

Die Beratungsstandards der BAGP in ausführlicher Fassung finden Sie hier.

 

Was bedeutet Schweigepflicht?

 

Der Berater oder Therapeut darf das, was Sie ihm anvertraut haben sowie Daten aus Diagnose und Behandlung ohne Ihre Erlaubnis an keine andere Person weitergeben. So darf er ohne Ihre Zustimmung weder dem Arbeitgeber, noch einem Arzt, noch irgendeiner Krankenkasse, ja noch nicht einmal Ihrem Ehepartner oder Ihren Eltern Auskunft erteilen.

Wenn Sie wünschen, dass der Berater oder Therapeut von seiner Schweigepflicht befreit wird, zum Beispiel weil Sie sich wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler von einem Anwalt beraten lassen wollen, müssen Sie ihn schriftlich von der Schweigepflicht entbinden, andernfalls muss er die Auskunft verweigern.

 

© 2012 Christine Kammerer, 09 11 - 59 74 320, 01 71 - 14 27 585