

Barbara Velker
PRAXIS FÜR NATURHEILKUNDE & PSYCHOLOGIE GELDERN
PRAXIS FÜR NATURHEILKUNDE & PSYCHOLOGIE GELDERN
DIESE SEITE IST NOCH UNVOLLSTÄNDIG UND IN BEARBEITUNG!!!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Patient*innen und Klient*innen,
Im Folgenden informiere ich Sie über die Aspekte, die für eine Behandlung bei mir, im Sinne, dass wir damit in einen geschäftlichen Kontakt treten, von Bedeutung sein könnten.
1.) Sie werden von mir zu Anfang direkt einige Papiere zur Datenschutzerklärung und Behandlungsvertrag zur Unterschrift erhalten.
2.) Die Behandlungskosten berechne ich nach Pauschalsätzen der Behandlungsdauer (siehe "Leistungen & Kosten").
3.) Für die Ausstellung einer Rechnung zur Vorlage bei Versicherungen, wie für die Beantragung von Erstattung von Heilpraktikerleistungen, berechne ich Ihnen zusätzlich 5,-Euro. Diese muss in der Regel Vor- und Zunamen sowie die vollständige Adresse und die vollständige Diagnose (Diagnosen) des Patienten, als auch eine Auflistung der angewendeten Behandlungsmaßnahmen enthalten.
4.) Die Zusatzversicherungen erstatten ggf. die Kosten nur in Anlehnung des "Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker" (GebüH).
5.) Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherungen, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden können und welche Angaben die Rechnung enthalten soll. In der Regel muss diese Rechnung eine Aufstellung der Kosten nach der "Gebührenordnung für Heilpraktiker" (aus den mittleren 90er Jahren) aufweisen. Dies werde ich dann für die individuelle Rechnungs-Erstellung berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Abrechnung per "Gebührenordnung für Heilpraktiker" nicht mit meinem Honorar nach Zeitpauschale deckt.
6.) Bei Terminabsagen, die nicht mindestens 24 Std. vor dem Termin oder am Werktag vor einem Feiertag oder Wochenende bis 14 Uhr erfolgen, stelle ich ein Honorar für 1 Behandlungsstunde in Rechnung. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Löschkonzept für die Praxis für Naturheilkunde & Psychologie:
· Patientendaten
Vorgesehene Fristen für die Löschung von personenbezogenen Daten bzw. deren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen: Nach §10 Absatz 3 Berufsordnung und dem sog. Patientenrechtegesetz § 630f Bundesgesetzbuch beträgt die Aufbewahrungspflicht für Patientenunterlagen 10 Jahre. Ebenfalls 10 Jahre werden die Steuerdaten zur betrieblichen Gewinnermittlung gespeichert. Nach zehn Jahren werden die Daten gelöscht, es sei denn, ein anderes relevantes Gesetz sieht eine längere Aufbewahrung vor. Stellt sich bei der Ausübung des Einsicht- und Auskunftrechtes des Patienten heraus, dass Daten inhaltlich falsch oder nicht dem Zweck entsprechend gespeichert wurden, besteht ein Anspruch des Patienten auf Löschung dieser Daten.
· Durchführung der Löschung und Widerspruch
Die Löschung der Papierkarteikarte erfolgt durch Schreddern mit einem Papierschredder zugelassen für die Datenschutzstufe 4, so dass die Daten nicht mehr rekonstruiert werden können. Die Löschung der digital gespeicherten Patientendaten erfolgt durch digitale Löschung. Beim Austausch von Computer und Drucker werden alle Daten auch von den Festplatten der Geräte endgültig vernichtet. Bei berechtigtem Einspruch gegen fälschlicherwiese gespeicherte Daten haben Sie ein Recht auf Widerspruch und Löschung.
· Datenlöschung im Websitebereich
Siehe Kapitel Datenschutz.